Private Versicherungen
Private Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist für Sie und Ihre Familie besonders wichtig, da sie vor den Unwägbarkeiten im Alltag schützt. Die Haftpflichtversicherung stellt die versicherten Personen von Schadenersatzansprüchen frei, wenn Sie durch einen dummen Zufall, ein Missgeschick oder fahrlässig einen Schaden verursacht haben.
Mit speziellen Haftpflichtversicherungen von der Tierhalter-Haftpflichtversicherung über die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung bis zur Sportboot-Versicherung kann nahezu jeder denkbare Haftpflichtschaden versichert werden.
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Unfallversicherung
Alle vier Sekunden ereignet sich in Deutschland ein Unfall.
Schön, wenn man die Folgen zumindest finanziell abfedern kann.
Über eine Unfallversicherung können Sie Invaliditätsleistung, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen nach einem Unfall, Kurkostenbeihilfe oder Bergungskosten abdecken. Je nach Beitragshöhe und Versicherungsumfang sind natürlich auch weitere Risiken versicherbar.
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Hausratversicherung
„Was kann mir denn schon in den eigenen vier Wänden passieren?" Wer so denkt, handelt grob fahrlässig. Die Kriminalitätsstatistik ermittelt jährlich in etwa eine Zahl von rund 430.000 Einbrüchen, davon rund 215.000 in Wohnungen, Boden- und Kellerräumen. Betroffen sind dabei nicht nur teure Villen oder einsam gelegene Landhäuser, sondern oft durchschnittliche Einfamilien- und Reihenhäuser oder Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Wer sich nicht schützt, ist selbst schuld.
Einrichtung, Fernseher, Stereo-Anlage, Bekleidung, Porzellan, Foto-Ausrüstung und anderer Hausrat belaufen sich im Durchschnitt auf eine Summe von zwei bis drei Jahres-Nettogehältern. Der Verlust ist nicht einfach so wegzustecken. Nicht nur ein Einbruch kann Sie teuer zu stehen kommen, sondern auch die Folgen durch Brand, Blitzschlag, Gasexplosion, Wasserrohrbruch, defekt gewordene Schläuche an Wasch- oder Spülmaschinen und Sturm- oder Hagelschäden.
Schnell sind Werte verloren, für die lange Jahre gespart und gearbeitet wurde. Ganz zu schweigen von Erinnerungen, die mit manchem Stück verbunden sind. Den ideellen Wert kann die Hausratversicherung zwar nicht ersetzen, aber sie federt den materiellen Schaden ab.
Bei einer ausreichend hohen Versicherungssumme wird Ihr gesamter Hausrat im Versicherungsfall zum Neuwert ersetzt.
Als Richtschnur wird eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche bei Durchschnittshaushalten empfohlen. Kosten, die durch die Unbewohnbarkeit der Wohnung nach einem Schaden entstehen, übernimmt ebenfalls die Hausratversicherung, z. B. wenn Sie mit Ihrer Familie vorübergehend in ein Hotel oder eine Pension ausweichen müssen.
Selbst auf Urlaubsreisen springt die Hausratversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ein.
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Wohngebäudeversicherung
Ein Haus gebaut, ein Kind gezeugt, einen Baum gepflanzt. Wer soweit gekommen ist, der will sich sein kleines Glück nicht nehmen lassen. Doch was passiert, wenn buchstäblich aus heiterem Himmel ein Sturm oder Hagelschlag, ein plötzlich ausbrechendes Feuer oder ein Wasserrohrbruch das Eigenheim zerstört?
Um dem finanziellen Ruin des Eigentümers vorzubeugen, gehört für Eigenheimbesitzer eine Wohngebäudeversicherung zum absoluten „Muss". Und für die Einrichtung kommt im Schadensfall die Hausratversicherung auf.
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Rechtsschutzversicherung
Um seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen, bedarf es häufig anwaltlicher Hilfe. Das kann teuer werden und an diesem Punkt verzichten viele lieber auf ihr Recht.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten. Die Liste der Rechtsschutzversicherungen ist so lang wie die Liste denkbarer Streitigkeiten.
Ob Familien-, Verkehrs- , Arbeits- oder Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wir prüfen Ihren Bedarf und stellen ein optimales Paket zusammen.
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Kraftfahrtversicherung
Jeder Autofahrer muss sein Auto versichern. Daran führt kein Weg vorbei.
An hohen Prämien schon.
Dabei muss man als Versicherter aber auch den Versicherungsumfang im Auge behalten. Denn nicht immer ist billig auch preiswert. Wir wissen, welche Versicherung schnell für einen Schaden gerade steht und helfen bei der Abwicklung im Schadensfall.
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Reiseversicherung
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er nicht nur viel erleben, es kann ihm auch viel passieren. Zum gelungenen Urlaub oder Auslandsaufenthalt gehören daher einige wichtige Versicherungen.
In keinem Reisegepäck sollte die Auslandsreisekrankenversicherung fehlen. Denn der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung fährt in den meisten Fällen nicht mit in den Urlaub. Ein Auslandsreisekrankenschein gilt nur in den EU-Ländern und in Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Aber auch wer in diesen Ländern zum Arzt geht, wird in der Regel sofort zur Kasse gebeten. Häufig erstatten die Krankenkassen daheim dann nur einen Teil der Rechnung. Hier hilft die zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung, die auch für Privatpatienten sinnvoll sein kann, wenn beispielsweise im Versicherungsvertrag kein Rücktransport im Krankheitsfall geregelt ist.
Ebenso wenig wie auf die Krankenversicherung sollten Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung verzichten. Sie erstattet die Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Denn immer mal kann es passieren, dass die Kinder vor dem Urlaub krank werden, ein Trauerfall eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel die Urlaubsreise verhindert. Die entgangene Urlaubsfreude ersetzt die Versicherung zwar nicht, aber immerhin die materiellen Verluste. Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Ihr Makler hält garantiert eine preiswertere Variante für Sie bereit.
Eine Reisegepäckversicherung gehört i.d.R. nicht zu den unbedingt empfohlenen Versicherungen. Je nach den Umständen und Umfang Ihrer Reise sowie dem dafür vorgesehenen Reisegepäck kann jedoch eine solche Versicherung im Einzelfall sinnvoll sein. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile, insbesondere auch die Grenzen einer solchen Versicherung auf. Anschließend können Sie in Ruhe abwägen und entscheiden, ob diese Versicherung für Sie dazu beitragen kann, dass Sie entspannter auf die Reise gehen können.
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Unbekannte Flugobjekte - Drohnenpiloten sollten richtig versichert sein
Lange Zeit flogen Drohnen in einer gesetzlichen Grauzone. Mittlerweile gelten bundeseinheitliche Regeln für die unbemannte Luftfahrt und damit auch für die Haftung, wenn einmal eine Drohne Schaden anrichtet. Denn die Zahl der Drohnen nimmt stark zu und damit die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.
Grundsätzlich lassen sich Drohnen in drei Kategorien unterteilen: Bis 250 Gramm, bis fünf Kilogramm und Drohnen über fünf Kilogramm. Während für die leichten Exemplare kaum Regeln gelten (kein Flug außerhalb der Sichtweite und höher als 100 Meter), müssen alle Drohnen ab 250 Gramm mit Name und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
Für Drohnen ab zwei Kilogramm muss eine gültige Pilotenlizenz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich) oder eine Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle) nachgewiesen werden. Drohnen mit einem Gewicht über fünf Kilogramm dürfen nur noch mit Erlaubnis geflogen werden.
Zum Versicherungsschutz für Drohnen aller Art beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen gibt es unter www.bmvi.de/drohnen.
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Elektrische Pedalkraft - so versichern Sie E-Bike und Co
Elektrisch unterstütztes Radeln erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch mit der Zahl der Räder steigt auch die Unfallhäufigkeit und Diebstahlrate der teuren Räder. Als Besitzer eines E-Bike sollten Sie also auf die richtige Versicherung des guten Stücks achten.
Dabei gibt es gar nicht "das" E-Bike: Der Begriff ist nämlich rechtlich nicht festgeschrieben und es fallen nach Angaben des ADFC mindestens drei Kategorien von Elektrorädern darunter:
- Pedelecs 25 (unterstützen bis 25 km/h)
max. 250 Watt Motorleistung
kein Mindestalter
kein Führerschein
keine Helmpflicht
keine zusätzliche Versicherung – wenn in Privathaftplicht enthalten
Radwegnutzung erlaubt - S-Pedelecs (unterstützen bis 45 km/h)
gelten als Kraftfahrzeuge
keine Radwegnutzung
Mindestalter 16 Jahre
Führerschein der Klasse AM
Versicherungspflicht und Kennzeichen
Helmpflicht - Elektro-Mofas (bis 25 km/h)
max. 500 Watt Motorleistung
Radwegnutzung erlaubt, wenn „Mofas frei“
15 Jahre und Mofa-Führerschein
keine Helmpflicht
Da sich die elektrisch unterstützten Räder allein schon bei der Höchstgeschwindigkeit oder Helmpflicht unterscheiden, gelten auch verschiedene Versicherungstarife.
Sie sollten sich daher besser schon vor der Anschaffung eines E-Bike informieren, ob Sie das Fahrzeug überhaupt bewegen dürfen.</>
Bei der Wahl der richtigen Versicherung beraten wir Sie gern. Denn hier geht es nicht nur darum, dass Sie im Falle eines Unfalls selbst geschützt sind. Falls Sie jemanden schädigen, können ohne den richtigen Versicherungsschutz hohe Folgekosten auf Sie zukommen.
Zum Versicherungsschutz für Drohnen aller Art beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen zu den rechtlichen Anforderungen gibt es unter www.bmvi.de/drohnen.
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